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Das im Januar erschienene Manifest "Inklusive Bildung - Jetzt!" zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist jetzt als Sonderdruck der Zeitschrift PÄDAGOGIK erschienen. Download hier

Das ist die Sonderschule

Die Situation: Rund 420.000 Kinder und Jugendliche besuchen die Sonderschule. Nur ein Drittel von ihnen ist im engeren Sinne geistig oder körperlich „behindert". Acht von zehn Sonderschülern erhalten keinen Schulabschluss.

Das Recht: Behinderte Kinder haben laut Verfassung ein Recht darauf, in die allgemeine Schule integriert zu werden. Deutschland hat im Januar 2009 die UN-Konvention „über die Rechte von Menschen mit Behinderung" ratifiziert. Darin heißt es, kein Kind darf „aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden".

Die Resolution: Wir fordern die Bundesregierung auf, die UN-Konvention umgehend umzusetzen. Die Bundesländer müssen ein inklusives Bildungssystem einrichten und dafür Sorge tragen, dass alle Kinder, auch die mit Behinderungen, innerhalb des allgemeinen Bildungssystems ohne Diskriminierung lernen können.

 

Wegweiser zur Vorbereitung der inklusiven Beschulung am Wohnort weiter...

Integration in Bayern: Das sind die Möglichkeiten an Bayerns Schulen weiter...

  Werden Sie Mitglied! Hier gibts den Antrag

Inklusionssymposium 2012

Informationen zum kommenden Inklusionssymposium der LAG GLGL in Regensburg entnehmen Sie bitte auf der Homepageadresse von GLGL Regensburg: http://www.inklusion-regensburg.de/index.php/2-bayerisches-inklusions-symposium

 
Website wird überarbeitet

Die Website der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Lernen - Gemeinsam Leben Bayern e.V. wird zur Zeit überarbeitet. Wir hoffen Sie bald mit einem neuen Auftritt begrüßen zu können. 

Unser Tipp: Möglicherweise finden Sie andere interessante Infos zur Inklusion hier: 

 

 

 
Bayern setzt UN-Konvention um!

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland. Zuerst ging man in Bayern erstmal auf Tauchstation und behauptete dieses Bundesgesetz hätte keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Länder. Aber schließlich sprach sich auch in der Staatskanzlei herum, dass man so eine UN-Komvention auch nícht einfach ignorieren konnte. Daraufhin wurde im Kultusministerium an der Formulierung der Gesetzesänderungen gefeilt und im Bayerischen Landtag bildete sich die interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema Inklusion.

Am 18.10.2010 stellten nun Regierung und Kultusministerium ihr Konzept zur Umsetzung der UN-BRK vor. Hier können Sie den Text im Wortlaut lesen. 

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