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Das im Januar erschienene Manifest "Inklusive Bildung - Jetzt!" zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist jetzt als Sonderdruck der Zeitschrift PÄDAGOGIK erschienen. Download hier

Das ist die Sonderschule

Die Situation: Rund 420.000 Kinder und Jugendliche besuchen die Sonderschule. Nur ein Drittel von ihnen ist im engeren Sinne geistig oder körperlich „behindert". Acht von zehn Sonderschülern erhalten keinen Schulabschluss.

Das Recht: Behinderte Kinder haben laut Verfassung ein Recht darauf, in die allgemeine Schule integriert zu werden. Deutschland hat im Januar 2009 die UN-Konvention „über die Rechte von Menschen mit Behinderung" ratifiziert. Darin heißt es, kein Kind darf „aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden".

Die Resolution: Wir fordern die Bundesregierung auf, die UN-Konvention umgehend umzusetzen. Die Bundesländer müssen ein inklusives Bildungssystem einrichten und dafür Sorge tragen, dass alle Kinder, auch die mit Behinderungen, innerhalb des allgemeinen Bildungssystems ohne Diskriminierung lernen können.

 

Wegweiser zur Vorbereitung der inklusiven Beschulung am Wohnort weiter...

Integration in Bayern: Das sind die Möglichkeiten an Bayerns Schulen weiter...

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Das Inklusions-Symposium in Ingolstadt kommt

inklusions-symposium_2010 Das nächste Inklusions-Symposium steht vor der Tür. Veranstalter sind die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. gemeinsam mit dem Montessori Landesverband Bayern. Wo wird es stattfinden? In Ingolstadt. Wann? Am 18. und 19. Juni 2010. Wie der Titel schon vermuten lässt, steht es ganz im Lichte der Un-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Hauptredner sind Prof. Dr. Ulrich Heimlich und Prof. Dr. Heinrich Bielefeldt. Anmeldung bitte auf der Website des Förderkreis für integrierte Erziehung.

 
Ende des Aussortierens

 Der Spiegel hat es auf den Punkt gebracht: Schluss mit der Aussortiererei in der Schule: "Eine Konvention der Uno verändert den deutschen Bildungsalltag: Immer häufiger klagen Eltern mit Erfolg dagegen, dass ihre Kinder auf Sonder- oder Förderschulen geschickt werden. Ein kompletter Zweig des deutschen Unterrichtssystems steht damit zur Disposition. " Lesen Sie hier

 
Behinderte können sich in die Regelschule klagen
Behinderte Kinder haben einem Gutachten zufolge das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Hintergrund ist eine UN-Konvention, die Deutschland im Mai vergangenen Jahres unterzeichnet hat. Allerdings setzen die Bundesländer diese nicht ausreichend um. Lesen Sie bei Welt Online
 
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