Das ist die Sonderschule
Die Situation: Rund 420.000 Kinder und Jugendliche besuchen die Sonderschule. Nur ein Drittel von ihnen ist im engeren Sinne geistig oder körperlich „behindert". Acht von zehn Sonderschülern erhalten keinen Schulabschluss.
Das Recht: Behinderte Kinder haben laut Verfassung ein Recht darauf, in die allgemeine Schule integriert zu werden. Deutschland hat im Januar 2009 die UN-Konvention „über die Rechte von Menschen mit Behinderung" ratifiziert. Darin heißt es, kein Kind darf „aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden".
Die Resolution: Wir fordern die Bundesregierung auf, die UN-Konvention umgehend umzusetzen. Die Bundesländer müssen ein inklusives Bildungssystem einrichten und dafür Sorge tragen, dass alle Kinder, auch die mit Behinderungen, innerhalb des allgemeinen Bildungssystems ohne Diskriminierung lernen können.
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