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Regelschulbesuch per Gereichtsurteil verweigert |
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Wohl erst eine Ohrfeige durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
wird deutsche Verwaltungsjuristen (vielleicht) zum Nachdenken bringen. Trotz BRK wird in Hessen per gerichtlichem Beschluss einer Schülerin der inklusive Schulbesuch in einer Regelschule verweigert. Unglaublich, wenn man bedenkt, dass die Bundesrepublik Deutschland das völkerrechtliche Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung zum 26. März 2009 verbindlich übernommen hat. Lesen Sie hier die Begründungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil.
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