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Dieser Wegweiser soll Helfer
sein, auf dem Wege sich für eine Nichtaussonderung Ihres Kindes einzusetzen. Er
soll eine Vielfalt von Möglichkeiten aufzeigen, wie Eltern, Therapeuten,
Frühförderer, Lehrer usw. in einem Unterstützerkreis für das Kind tätig werden
können. Langer, langer Atem ist erforderlich und die Bereitschaft leider allzu
oft als Bittsteller auftreten zu müssen und sich für eine unübliche Sache zu
engagieren.
Doch bedenken Sie:
- „Unüblich" ist Ihr Anliegen
nur noch in Deutschland: In fast allen anderen europäischen Ländern ist
gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung
Selbstverständlichkeit.
- Bereits 1997 hat das
Bundesverfassungsgericht Integration als „verstärkt realisierungswürdige
Alternative" zur Beschulung in Sonderschulen bezeichnet.
- Im März 2007 hat die
Bundesrepublik die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
unterzeichnet, in der vereinbart wird:„dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit
anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen,
hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden
Sekundarschulbildung haben" (UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderung, Art. 24 Nr.2b)
1. sich
selbst vorbereiten
- Bücher( z. B. Prof. Jutta
Schöler), Filme, Zeitschriften, Gedankenaustausch mit „alten Hasen"
- Infos auch unter www.integration-bayern.de
- Gleichgesinnte suchen:
Selbsthilfegruppe oder Integrationsverein (evtl. selber gründen)
- Ganz gezielt
Argumentationsbausteine sammeln und sich auch mit Gegenargumenten vertraut
machen.
- Einsteiger-Info der LAG
anfordern oder auf der Homepage nachlesen
2. sich sicher sein, dass man
den Weg der Nichtaussonderung beschreiten will, wenn es nur irgendwie sinnvoll
für das Kind zu organisieren ist!
3.
das „Umfeld" vorbereiten
- (=
andere Eltern, Gemeinde ...)
- integrative Mutter - Kind -
Gruppe anstreben
- möglichst wohnortnahen
integrativen Kindergartenbesuch organisieren (Art.11 BayKiBiG)
- im Elternbeirat mitwirken
(auch später)
- Info-Veranstaltung mit
Fachleuten anbieten „Inklusive Schule, geht das?" (dazu Personen aus 2) 3) 4)
einladen)
- hilfreich kann auch eine
Unterschriftenliste der anderen Eltern, Elternbeirat, usw. sein
4. Die Schule ansprechen (möglichst 2 Jahre vor Einschulung)
- die Schule entscheidet autonom
über das Recht des Kindes zum Besuch
- Schulleiter, Lehrerkollegium,
Elternbeirat informieren
- möglichst den Kindergarten
miteinbeziehen
- positive Stellungnahmen zur
„aktiven Teilnahme" Art. 41 BayEUG von Therapeuten, Kindergarten, Kinderarzt
usw. vorlegen. Ein sonderpädagogisches Gutachten ist nicht erforderlich (Art.
41, Abs. 3 BayEuG)
- Auf die Schuleinschreibung in der Sprengelschule bestehen! Schule auf mögliche Eingliederungshilfe hinweisen
5. Unterstützungsmöglichkeiten/Finanzierung
- Mobiler Sonderpädagogischer
Dienst (MSD): SonderschullehrerIn kommt mobil an einem Tag in der Woche bis zu
2 Stunden (Art. 21/3 BayEuG)
- Schulbegleitung über die
Eingliederungshilfe (§ 53, 54 SGB XII)
6. Bieten
Sie der Schule Unterstützung bei der Planung des inklusiven Unterrichts an
Wichtige Grundsätze:
- Versuchen Sie immer, Verbündete
zu suchen oder zu gewinnen, egal an welcher Stelle Sie gerade anfragen.
- Gegen den Willen von Lehrer,
Schulleitung oder den anderen Eltern macht Integration wenig Sinn und ein
Scheitern ist oft vorprogrammiert.
- Die erfolgreiche Nichtaussonderung lebt von dem gemeinsamen Ansinnen
möglichst aller Beteiligten!!
Natürlich müssen Sie trotzdem couragiert für den richtigen Weg ihres Kindes
eintreten - aber Vorsicht(!) schon eine taktlose Bemerkung oder „unverschämte"
Forderung kann Ihnen viele Türen zuschlagen.
- Rechtzeitiges Anfragen lässt Wege offen und zwingt nicht sofort zu JA
oder NEIN!
a) Räumliche Situation:
- Ist der Klassenraum -
besser: sind die Räume für „offenen Unterricht" im 2 - Pädagogen - System (z.
B. Wochenplanarbeit, Freiarbeit, Projektarbeit ...) geeignet?
- sind evtl. Umbaumaßnahmen
erforderlich?
- evtl. Planung der
Pausensituation bedenken
b) Schülerzahlen:
- wie kann eine Reduzierung
der Klassenstärke erreicht werden
- ist evtl. eine
Klassenteilung möglich?
c) Ausstattung:
- welche spezielle
Ausstattung ist erforderlich?
- wer finanziert besondere
sonderpädagogische Lehrmittel? (z. B. Krankenkasse, ...)
- gibt es Verfügungsstunden
für die Lehrer?
d) Lehrerbildung:
- integrationsspezifische
Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Teams anstreben
- Hospitationsmöglichkeit in
erfahrenen Integrationsschulen ermöglichen
f) Organisatorisches:
- regelmäßige
Teambesprechungen mit allen Beteiligten
- auch den Eltern - einplanen
Geben Sie der Schule Vertrauen und die Sicherheit,
dass Ihr Kind in der Schule gut aufgehoben ist.
Nachsatz:
Hoffentlich sind
Sie jetzt nicht von der Fülle der Anregungen „erschlagen"! Dieser Wegweiser ist
eine Sammlung von Möglichkeiten; natürlich sind nicht alle diese Punkte
zwingend erforderlich, auch sind bei weitem nicht alle Punkte im jeweiligen
Einzelfall möglich und gerade bei der Finanzierung ist nach wie vor mit großen
Schwierigkeiten zu rechnen!!
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