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Das im Januar erschienene Manifest "Inklusive Bildung - Jetzt!" zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist jetzt als Sonderdruck der Zeitschrift PÄDAGOGIK erschienen. Download hier

Das ist die Sonderschule

Die Situation: Rund 420.000 Kinder und Jugendliche besuchen die Sonderschule. Nur ein Drittel von ihnen ist im engeren Sinne geistig oder körperlich „behindert". Acht von zehn Sonderschülern erhalten keinen Schulabschluss.

Das Recht: Behinderte Kinder haben laut Verfassung ein Recht darauf, in die allgemeine Schule integriert zu werden. Deutschland hat im Januar 2009 die UN-Konvention „über die Rechte von Menschen mit Behinderung" ratifiziert. Darin heißt es, kein Kind darf „aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden".

Die Resolution: Wir fordern die Bundesregierung auf, die UN-Konvention umgehend umzusetzen. Die Bundesländer müssen ein inklusives Bildungssystem einrichten und dafür Sorge tragen, dass alle Kinder, auch die mit Behinderungen, innerhalb des allgemeinen Bildungssystems ohne Diskriminierung lernen können.

 

Wegweiser zur Vorbereitung der inklusiven Beschulung am Wohnort weiter...

Integration in Bayern: Das sind die Möglichkeiten an Bayerns Schulen weiter...

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Regelschulbesuch per Gereichtsurteil verweigert PDF Drucken E-Mail
Wohl erst eine Ohrfeige durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird deutsche Verwaltungsjuristen (vielleicht) zum Nachdenken bringen. Trotz BRK wird in Hessen per gerichtlichem Beschluss einer Schülerin der inklusive Schulbesuch in einer Regelschule verweigert. Unglaublich, wenn man bedenkt, dass die Bundesrepublik Deutschland das völkerrechtliche Übereinkommen über die Rechte  von Menschen mit Behinderung zum 26. März 2009 verbindlich übernommen hat. Lesen Sie hier die Begründungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil.