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Das im Januar erschienene Manifest "Inklusive Bildung - Jetzt!" zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist jetzt als Sonderdruck der Zeitschrift PÄDAGOGIK erschienen. Download hier

Das ist die Sonderschule

Die Situation: Rund 420.000 Kinder und Jugendliche besuchen die Sonderschule. Nur ein Drittel von ihnen ist im engeren Sinne geistig oder körperlich „behindert". Acht von zehn Sonderschülern erhalten keinen Schulabschluss.

Das Recht: Behinderte Kinder haben laut Verfassung ein Recht darauf, in die allgemeine Schule integriert zu werden. Deutschland hat im Januar 2009 die UN-Konvention „über die Rechte von Menschen mit Behinderung" ratifiziert. Darin heißt es, kein Kind darf „aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden".

Die Resolution: Wir fordern die Bundesregierung auf, die UN-Konvention umgehend umzusetzen. Die Bundesländer müssen ein inklusives Bildungssystem einrichten und dafür Sorge tragen, dass alle Kinder, auch die mit Behinderungen, innerhalb des allgemeinen Bildungssystems ohne Diskriminierung lernen können.

 

Wegweiser zur Vorbereitung der inklusiven Beschulung am Wohnort weiter...

Integration in Bayern: Das sind die Möglichkeiten an Bayerns Schulen weiter...

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Elternwahlrecht ist gut, aber keinesfalls ausreichend
Die Ankündigung von NRW-Schulministerin Barbara Sommer, den Eltern behinderter Kinder ein Wahlrecht über den Förderort einräumen zu wollen, bewertete Adolf Bauer, Präsident des Sozialverband Deutschland, als einen guten, jedoch keinesfalls ausreichenden Schritt. Die LAG GL-GL BAYERN denkt in gleicher Weise. Denn auch in Bayern ist das Elternwahlrecht geplant. Lesen Sie dazu bei Bildungsklick mehr .
 
Sackgasse Förderschule

2,6 Milliarden Euro pro Jahr geben die deutschen Bundesländer für zusätzliche Lehrkräfte an Förderschulen aus. Trotzdem bleiben 77 Prozent der Förderschüler ohne Hauptschulabschluss. Nur wenige von ihnen schaffen den Sprung zurück auf eine allgemeine Schule. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung. Lesen Sie mehr.

 
Inklusion durch Kooperation - Der bayerische Weg
Erich Weigl, Ministerialrat im bayerischen Kultusministerium, propagiert den bayerischen Weg der Inklusion durch Kooperation. Förderschulen bleiben nahzu unangetastet. Soll das alles sein, fragt die LAG Gemeinsam Lernen - Gemeinsam Leben? Die UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderung geben einen eindeutigen Weg vor: Inklusion heißt er. Von Kooperation ist in den UN-Konventionen nicht die Rede. Bleibt der Mehrzahl bayerischer Kindern mit Behinderung, trotz UN-Konventionen, weiterhin nur die Beschulung in der Förderschule? Die LAG GLGL befürchtet das. Lesen Sie hier, auf der letzten Seite des aktuellen Lehrerinfos, S. 12, mehr über den bayerischen Weg der Inklusion durch Kooperation.
 
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